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Ein Sonnenschirm sollte vor dem Eintreffen eines Gewitters nach den Vorgaben des konkreten Herstellers geschlossen und gesichert werden. Danach müssen Personen die Terrasse verlassen und einen geeigneten geschützten Bereich aufsuchen. Ein geöffneter oder geschlossener Sonnenschirm ist kein sicherer Aufenthaltsort bei Blitzgefahr. Warten Sie nicht, bis heftiger Wind einsetzt oder Donner unmittelbar über der Terrasse hörbar ist.
Allgemeine Planung und Einordnung vor einer Produktentscheidung.
Keine Freigabe für ein konkretes Produkt oder eine konkrete Einbausituation.
Herstellerunterlagen mit der Prüfliste dieses Beitrags abgleichen.
Warum ein Sonnenschirm kein Schutzraum ist
Ein Sonnenschirm schützt bestimmungsgemäß vor Sonne und kann je nach System begrenzt gegen Regen geeignet sein. Daraus lässt sich kein Schutz vor Blitzschlag ableiten. Auch eine Bodenhülse, ein schwerer Standfuß oder ein großer Metallmast machen den Bereich unter dem Schirm nicht zu einem geprüften Blitzschutzbereich.
Ein wirksamer Blitzschutzbereich erfordert eine dafür vorgesehene und fachgerecht ausgeführte Konstruktion. Bei einem Blitzschlag können direkter Einschlag, Überschlag, Berührungsspannung und Schrittspannung gefährlich werden. Hinzu kommen mögliche Böen, Hagel, Starkregen und umherfliegende Teile. Deshalb sind weder das Festhalten des Schirms noch der Aufenthalt unmittelbar neben Mast oder Standfuß sinnvolle Schutzmaßnahmen.
Das Schließen muss vor dem Gewitter erfolgen
Das Schließen eines großen Sonnenschirms benötigt Zeit. Tische, Stühle, Gäste, Heizstrahler oder Pflanzgefäße können den Bedienweg zusätzlich erschweren. Bei mehreren Schirmen verlängert sich der Ablauf. Regenrinnen, Seitenteile, Beleuchtung und anderes Zubehör können weitere Schritte erfordern.
Der Beginn des Ablaufs muss sich deshalb an der gesamten Reaktionszeit orientieren. Dazu gehören Warnung und Entscheidung, Information der Beschäftigten, Ansprache der Gäste, Freimachen der Bedienwege, Schließen und Sichern aller Schirme sowie der Weg zu einem sicheren Bereich. Für den konkreten Schirm gelten zusätzlich Betriebsanleitung, Einsatzbedingungen und Herstellerangaben.
Die ASR A5.1 fordert für Arbeitsplätze im Freien eine rechtzeitige Warnung, damit Beschäftigte einen sicheren Ort erreichen können. Tätigkeiten im gefährdeten Bereich sollen sofort eingestellt werden. Tätigkeiten, die nicht unmittelbar beendet werden können, benötigen entsprechend mehr Vorlaufzeit.
Warnungen und Wetterentwicklung beobachten
Für Deutschland stellt der Deutsche Wetterdienst amtliche Warnungen und die WarnWetter Anwendung bereit. Diese können wichtige Informationen zu Gewittern, Böen, Starkregen und Hagel liefern. Eine Anwendung ersetzt jedoch keinen vorbereiteten Ablauf und keine klare Zuständigkeit.
Vorab muss feststehen, wer die Wetterlage kontrolliert, wer über das Schließen entscheidet, wie alle Beschäftigten erreicht werden, wohin Gäste und Personal geführt werden und wer die Terrasse später wieder freigibt. Die ASR A5.1 weist darauf hin, dass örtlich begrenzte Wärmegewitter spontan entstehen können. Warnanwendungen können bei solchen Entwicklungen nicht allein als Verfahren zur Beurteilung der konkreten Blitzgefahr am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Auch Beobachtungen vor Ort bleiben wichtig. Donner, sichtbare Blitze, schnell zunehmender Wind, dunkle Wolken, Hagel oder eine amtliche Warnung dürfen nicht ignoriert werden.
Ablauf für private Terrassen
Prüfen Sie vor der Nutzung Wettervorhersage und Bedienungsanleitung. Kurbel, Seil oder Schieber müssen erreichbar sein, damit der Schirm ohne improvisierte Handgriffe geschlossen werden kann. Bei angekündigtem Gewitter wird der Schirm frühzeitig nach den Produktvorgaben geschlossen und gesichert.
Danach wird die Terrasse verlassen. Ein geschlossener Schirm ist keine Schutzstelle. Suchen Sie ein geeignetes Gebäude oder einen anderen ausdrücklich sicheren Bereich auf. Ist das Gewitter bereits nahe, sammeln Sie lose Gegenstände nicht unter unnötigem Risiko ein. Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor Schirm, Möbeln und Zubehör.
Betriebsablauf für Gastronomie und Gewerbe
Für jede Schicht sollte feststehen, wer Warnungen beobachtet und die Schließung veranlasst. Eine allgemeine Anweisung wie „Bei schlechtem Wetter Schirme schließen“ ist zu ungenau. Messen Sie bei sicheren Bedingungen, wie lange Information, Gästeansprache, Freimachen der Wege, Schließen aller Systeme und das Erreichen des Schutzbereichs tatsächlich dauern.
Bei mehreren Schirmen wird die Reihenfolge vorab festgelegt. Besonders exponierte oder langsam zu bedienende Systeme können einen früheren Beginn erfordern. Gäste sollten freundlich, aber eindeutig zum Verlassen des Außenbereichs aufgefordert werden. Bezahlen, Geschirr oder einzelne Gegenstände dürfen die Räumung nicht unnötig verzögern.
Die ASR A5.1 verlangt, Maßnahmen gegen Gewitter und Blitzschlag im Vorfeld zu planen und Beschäftigten durch Unterweisung bekannt zu machen. Informationsquelle, Zuständigkeit, Auslöser, Schließreihenfolge, sicherer Aufenthaltsort, Verhalten bei hörbarem Donner und spätere Freigabe sollten Bestandteil dieser Unterweisung sein. Die rechtlichen Hinweise beziehen sich auf Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene arbeitsschutzrechtliche Vorgaben.
Wenn bereits Donner hörbar ist
Nach der ASR A5.1 bedeutet wahrnehmbarer Donner eine hohe Blitzschlaggefahr. Liegen weniger als zehn Sekunden zwischen einem eindeutig erkannten Blitz und dem zugehörigen Donner, wird die Gefahr als sehr hoch eingestuft. Der VDE bezeichnet diese Situation als Lebensgefahr.
Beenden Sie den Aufenthalt im Freien und suchen Sie unverzüglich den vorgesehenen sicheren Ort auf. Warten Sie nicht unter dem Schirm, berühren Sie Mast und andere metallische Gegenstände nicht und flüchten Sie nicht unter einen einzelnen Baum. Ist ein gefahrloses Schließen wegen eines zu spät begonnenen Ablaufs nicht mehr möglich, dürfen Beschäftigte nicht zum riskanten Schließen gezwungen werden.
Wiederaufnahme und Kontrolle nach dem Gewitter
Das Ende des Regens ist keine Entwarnung. Die ASR A5.1 stuft die Blitzschlaggefahr bei optischer und akustischer Beurteilung erst wieder als gering ein, wenn Donner nicht wahrnehmbar ist beziehungsweise seit dem letzten Donner 30 Minuten vergangen sind. Der VDE verwendet dieselbe Wartezeit.
Vor dem erneuten Öffnen werden Standfuß oder Bodenverankerung, Mastaufnahme, Schraubverbindungen, Streben, Gelenke, Bedienung, Bespannung, Nähte, Zubehör und mögliche Wasseransammlungen kontrolliert. Bei Schäden, Schwergängigkeit, ungewöhnlichen Geräuschen oder Verdacht auf Blitzeinwirkung bleibt der Schirm geschlossen und wird fachkundig geprüft.
Eine nasse Bespannung sollte bei sicheren Wetterbedingungen entsprechend den Pflegevorgaben vollständig trocknen können. Sie darf nicht allein wegen des Regens sofort über längere Zeit luftdicht verpackt werden.
Grenzen und Sicherheitshinweis
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und keine Freigabe für einen konkreten Schirm, Standort oder Blitzschutzbereich. Für das Schließen und Sichern gelten die Unterlagen des konkreten Produkts. Ein allgemeiner Windwert wird bewusst nicht genannt.
Die Hinweise zur ASR A5.1 beziehen sich auf Arbeitsplätze in Deutschland. Die konkreten betrieblichen Maßnahmen müssen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Bei bereits bestehender Blitzgefahr hat der Schutz von Menschen Vorrang vor der Sicherung von Schirmen, Möbeln und anderem Eigentum.
Praxisbeispiel
Ein Restaurant betreibt sechs Großschirme. Bei sicheren Bedingungen wird gemessen, dass Information, Gästeansprache, Freimachen der Bedienwege, Schließen aller Systeme und der Weg ins Gebäude zwölf Minuten benötigen. Diese Zeit wird in den betrieblichen Ablauf aufgenommen. Bei angekündigtem Gewitter beginnt die verantwortliche Person frühzeitig mit der Räumung, sodass niemand während hörbaren Donners noch an einem Schirm arbeiten muss.
Typische Fehler
- Unter dem Sonnenschirm Schutz vor Blitzschlag suchen
- Erst bei starken Böen mit dem Schließen beginnen
- Eine Wetteranwendung ohne Zuständigkeit und Ablauf verwenden
- Gäste während hörbaren Donners draußen sitzen lassen
- Beschäftigte zum Einsammeln unwichtiger Gegenstände zurückschicken
- Standfuß oder Bodenhülse mit Blitzschutz verwechseln
- Unter einen einzelnen Baum flüchten
- Den Betrieb unmittelbar nach Ende des Regens wieder aufnehmen
- Schirme nach dem Gewitter ohne Kontrolle öffnen
- Für mehrere Schirme keine realistische Schließzeit ermitteln
Kompakte Prüfliste
Vor der Entscheidung prüfen
- Herstellerunterlagen verfügbar
- Schließablauf unter sicheren Bedingungen getestet
- Verantwortliche Person benannt
- Amtliche Wetterquelle bestimmt
- Sicherer Aufenthaltsort festgelegt
- Beschäftigte unterwiesen
- Gästeansprache vorbereitet
- Bedienwege freigehalten
- Zubehör im Ablauf berücksichtigt
- Mindestens 30 Minuten seit dem letzten Donner abgewartet
- Schirme und Terrasse vor Wiederaufnahme kontrolliert
Häufige Fragen
Darf ein Sonnenschirm bei Gewitter geöffnet bleiben?
Das sollte nicht pauschal angenommen werden. Gewitter können mit Böen, Starkregen und Hagel verbunden sein. Der Schirm muss rechtzeitig nach den Vorgaben seines Herstellers geschlossen werden. Personen dürfen nicht unter ihm Schutz suchen.
Schützt ein großer Sonnenschirm vor einem Blitz?
Nein. Größe, Metallmast, Bodenhülse oder schwerer Standfuß belegen keinen sicheren Blitzschutzbereich.
Zieht ein Metallmast Blitze an?
Die Vorstellung des Anziehens beschreibt den Vorgang unzureichend. Hohe oder exponierte Objekte können mögliche Einschlagpunkte sein. Bei einem Einschlag können zusätzlich Berührungs, Überschlags und Schrittspannungen entstehen.
Soll ich den Schirm schließen, wenn ich bereits Donner höre?
Wahrnehmbarer Donner bedeutet nach der ASR A5.1 bereits eine hohe Blitzschlaggefahr. Der sichere Aufenthaltsort hat dann Vorrang. Niemand sollte für den Schutz des Schirms unnötig im Freien bleiben.
Reicht die WarnWetter Anwendung?
Sie ist eine wichtige amtliche Informationsquelle. Bei örtlich spontan entstehenden Gewittern ersetzt sie jedoch weder die Beobachtung vor Ort noch einen vorbereiteten betrieblichen Ablauf.
Wann darf die Terrasse wieder geöffnet werden?
Bei optischer und akustischer Beurteilung erst, wenn seit dem letzten Donner mindestens 30 Minuten vergangen sind und keine neue Gewittergefahr erkennbar oder angekündigt ist.
Muss ein Schirm nach jedem Gewitter geprüft werden?
Eine Sicht und Funktionskontrolle ist besonders nach kräftigem Wind, Hagel, Starkregen, sichtbarer Verschiebung oder einem vermuteten Blitzeinschlag sinnvoll. Bei Schäden darf der Schirm nicht ungeprüft weiterbetrieben werden.
Quellen und Vertiefung
- ASR A5.1 Arbeitsplätze im FreienBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Gefährdungen durch Gewitter und BlitzschlagBG BAU
- Schutz vor Blitzen im FreienVDE
- Blitzschutz bei VeranstaltungenVDE
- WarnkriterienDeutscher Wetterdienst
- WarnWetter AnwendungDeutscher Wetterdienst
- Vorsorge und Handeln bei UnwetterBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
