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Rechner 03 · Terrassenplaner

Ihre Terrasse direkt in 3D planen.

Nach Grundform und Maßen öffnet sich die 3D Arbeitsansicht. Elemente lassen sich dort direkt auswählen, verschieben und drehen. Der präzise 2D Grundriss und alle technischen Angaben bleiben jederzeit erreichbar.

Ihr erster Grundriss

Maße eintragen und loslegen

Sie starten mit einer leeren Terrasse. Sonnenschutz und Möbel fügen Sie direkt im Plan hinzu.

Welche Form hat Ihre Terrasse?

Ecken und Seiten bleiben anschließend frei veränderbar.

Wie groß ist die Fläche?

Ihre Ausgangsbasis6,0 × 4,0 mSchatten zunächst am gekennzeichneten Musterstandort
Ort, Gastronomie oder Beispielplan vorab einstellen

Ort für die Schattenberechnung

Ort oder Postleitzahl genügen. Sie können den Standort auch im Plan ergänzen.

Ortssuche mit Daten von OpenStreetMap Mitwirkenden

Musterstandort: Musterstandort Frankfurt

Weitere Startoptionen

Diese Einstellungen können Sie später ändern. Technische Hinweise bleiben erreichbar.

Offen gelegter Rechenweg

Jede Formel, jede Annahme und ihre Grenze

Die eigene Rechenwegseite erklärt Grundfläche, Sonne, Schatten, Kosten, Wind, Aufstandsrechnung, Gefälle, frostfreie Gründung, Lastkombinationen sowie die klare Grenze zur baurechtlichen Prüfung.

Rechenweg vollständig öffnen

Was der Planer verbindet

Grundriss, Schatten und technische Grenzen in einem Bild

Die Ergebnisansicht trennt bewusst zwischen räumlicher Planung, Budgetorientierung und technischen Punkten, die produktbezogen bestätigt werden müssen.

01

Jede Fläche kann anders aussehen

Eckpunkte bilden auch verwinkelte oder mehrseitig offene Flächen ab. Gebäude, Wände, Geländer, Hecken und offene Bereiche werden je Seite getrennt erfasst.

02

Schatten folgt Ort und Zeit

Der Verlauf wird aus Sonnenstand, Dachhöhe und Ausrichtung berechnet und nicht nur dekorativ unter den Schirm gezeichnet.

03

Sicherheit und Zulässigkeit bleiben prüfbar

Der Planer zeigt offene Punkte zu Grundstücksgrenze, Gefälle, Fundament, Frost, Schnee und Wind. Herstellerfreigaben, Statik, Baurecht und konkrete Einbausituation bleiben maßgeblich.